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Haushaltssatzung





Aktuelle Lesefassung

Nachtragshaushaltssatzung
der Gemeinde Karlshagen für das Haushaltsjahr 2010

Aufgrund des § 48 ff der Kommunalverfassung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 27. Mai 2010 und mit Genehmigung der Rechtsaufsichtbehörde vom 16.06.2010 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:


§ 1
Mit dem Nachtragshaushalt werden



erhöht
um

vermindert
um

und damit der Gesamtbertrag
des Haushaltsplanes
einschließlich der Nachtrage


gegenüber
bisher
nunmehr
festgesetzt
auf


EUR
EUR
EUR
EUR
1. im Verwaltungshaushalt




die Einnahmen
-
-
3.155 T
3.155 T

die Ausgaben
-
-
3.155 T
3.155 T






2.im Vermögenshaushalt





die Einnahmen
-
-
933,9 T933,9 T

die Ausgaben
-
-
933,9 T933,9 T

festgesetzt.


§ 2

Es werden unverändert festgesetzt:

1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen- €

und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

davon Umschuldung - €



2.der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächti-
gungen auf
- €



3.der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 300.000 €


§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) 300 v.H.

b) für die Grundstücke
(Grundsteuer B) 320 v.H.

2. Gewerbesteuer 300 v.H.

§ 4

Für den 1. Nachtragswirtschaftsplan des Wirtschaftsjahres 2010 des Eigenbetriebes „Tourismus und Wirtschaft“ des Ostseebades Karlshagen werden festgestellt:

Mit dem Nachtragshaushalt werden

1.
im Erfolgsplan
erhöht
um
vermindert
um
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge in T€





bisher
nunmehr
festgesetzt
auf

die Erträge auf
-
-
1.562,1 T
1.562,1 T

die Aufwendungen auf
-
-
1.562,1 T1.562,1 T

der Jahresgewinn auf
-
-
-
-

der Jahresverlust auf
-
-
-
-






2.
im Finanzplan





- der Mittelzu-/Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit



135.000 €

- der Mittelzu-/Mittelabfluss aus der Investionstätigkeit



-72.000 €

- der Mittelzu-/Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit



-63.000 €

- der Saldo aus der Änderung des Finanzmittelbestandes



- €






3.
Es werden festgesetz





- der Gesamtbetrag der Kredite
für Investionen und Investions-
förderungsmaßnahmen (ohne Umschuldungen)



auf - €







- der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen



auf - €







- der Höchstbetrag aller Krdite zur Liquiditätssicherung
von 150.000 € auf 200.000 €






4.
Die Stellenübersicht weist 14,5 Stellen in Vollteiläquivalenten aus










5.
Der Stand des Eigenkapitals




- betrug zum 31.12 des Vorjahres



2.398.000 €

- beträgt zum 31.12. des Vorjahres voraussichtlich



2.398.000 €

- beträgt zum 31.12. des Wirtschaftsjahres
voraussichtlich



 2.398.000 €


Karlshagen, d. 16.06.2010
- Die Bürgermeisterin -



Zusammenstellung für das Jahr 2010
Eigenbetrieb „Tourismus und Wirtschaft“ Karlshagen

Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 5 der Eigenbetriebsverordnung i. V. m. § 64 der Kommunalverfassung hat die Gemeindevertretung Karlshagen durch Beschluss vom 27.05.2010 den 1. Nachtragswirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2010 festgestellt:

Mit dem Nachtragshaushalt werden

1.
im Erfolgsplan
erhöht
um
vermindert
um
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge in T€





bisher
nunmehr
festgesetzt
auf

die Erträge auf
-
-
1.562,1T1.562,1T

die Aufwendungen auf
-
-
1.562,1T1.562,1T

der Jahresgewinn auf
-
-
-
-

der Jahresverlust auf
-
-
-
-






2.
im Finanzplan





- der Mittelzu-/Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit



135.000 €

- der Mittelzu-/Mittelabfluss aus der Investionstätigkeit



-72.000 €

- der Mittelzu-/Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit



-63.000 €

- der Saldo aus der Änderung des Finanzmittelbestandes



- €






3.
Es werden festgesetz





- der Gesamtbetrag der Kredite
für Investionen und Investions-
förderungsmaßnahmen (ohne Umschuldungen)



auf - €







- der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen



auf - €







- der Höchstbetrag aller Krdite zur Liquiditätssicherung
von 150.000 € auf 200.000 €






4.
Die Stellenübersicht weist 14,5 Stellen in Vollteiläquivalenten aus










5.
Der Stand des Eigenkapitals




- betrug zum 31.12 des Vorjahres



2.398.000 €

- beträgt zum 31.12. des Vorjahres voraussichtlich



2.398.000 €

- beträgt zum 31.12. des Wirtschaftsjahres
voraussichtlich



 2.398.000 €


Karlshagen, d. 01.04.2010
- Die Bürgermeisterin –


Bekanntmachung
Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Karlshagen für das Haushaltsjahr 2010 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht und kann zusammen mit den Anlagen innerhalb des folgenden Monats auf die Bekanntmachung zu den Geschäftszeiten im Amt Usedom-Nord, Möwenstraße 1, 17454 Zinnowitz bei Frau Teske, Leiterin Kämmerei, eingesehen werden.

Die Bekanntmachung erfolgte am 29.06.2010 im Internet unter der Website „www.amtusedomnord.de“.
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Entwicklung gemeindlicher Haushalt



Ansprechpartner: Frau Teske - Tel.: 73 120



Freier Finanzspielraum



Ansprechpartner: Frau Teske - Tel.: 73 120



Freiwillige Ausgaben der Gemeinde



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Gewerbesteueraufkommen



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Ansprechpartner: Frau Teske - Tel.: 73 120





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