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Gebührensatzung für gemeindeeigene Räumlichkeiten





Aktuelle Lesefassung

Satzung
über die Erhebung von Gebühren
für gemeindeeigene vermietbare Räumlichkeiten

Auf Grund der §§ 2, 4 und 5 der Kommunalverfassung M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Januar 1998 (GVOBl. M-V S.29) zuletzt geändert durch 4. ÄndG KV M-V vom 9. August 2000 (GVOBl. M-V S.360) und § 6 des Kommunal-abgabengesetzes (KAG) des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 1. Juni 1993, (GVOBl. M-V S. 522, berichtigt S. 916), hat die Gemeindevertretung Karlshagen auf ihrer Sitzung am 29.11.2001 die folgende Satzung beschlossen:


§ 1

Die Gemeinde Karlshagen ist Eigentümer verschiedener Immobilien, die sie Einwohnern und Fremden auf schriftlichen Antrag für eine private Nutzung gegen Erhebung nachfolgender Gebühren zur Verfügung stellt.

Für die Nutzung von Räumlichkeiten des Jugend- u. Vereinshauses bei Privatfeiern je Tag:

Nutzung des großen Saales 110,00 Euro
Nutzung des kleinen Saales 40,00 Euro
Nutzung der Küche 30,00 Euro

Für die Nutzung aller weiteren Räumlichkeiten bei Privatfeiern je Tag:

Feier (für Einwohner) 50,00 Euro
Feier (für Nichteinwohner) 60,00 Euro


§ 2

Bei der Tagesvermietung ist eine Kaution in Höhe von 50,00 Euro zu hinterlegen. Wurde die Endreinigung nicht zufriedenstellend durchgeführt, wird eine Gebühr von 35,00 Euro einbehalten.
Gegen Zahlung einer Gebühr von 35,00 Euro wird die Endreinigung über den Vermieter geregelt.


§ 3

Nutzung von Räumlichkeiten des Jugend- u. Vereinshauses durch Vereine


Vereine im Ort pro Stunde3,00 Euro
Vereine von außerhalb pro Stunde8,00 Euro


Vereine im Ort für Mitgliederversammlungen
ohne Küchenbenutzung
unentgeltlich
Vereine im Ort für Mitgliederversammlungen
mit Küchenbenutzung
(Kaffee und Tee) pro Stunde
5,00 Euro
Vereine im Ort für Mitgliederversammlungen
mit feierlichem Charakter pro Stunde
20,00 Euro
(in Verbindung mit § 2)


Nutzung aller weiteren Räumlichkeiten durch Vereine
Vereine im Ort pro Stunde 2,00 Euro
Vereine von außerhalb pro Stunde 8,00 Euro
Bei Küchenbenutzung wird für alle Nutzer ein Aufschlag von 5,00 Euro pro Benutzung erhoben.


§ 4

Leihgebühren für nicht vom Jugend- u. Vereinshaus organisierte Veranstaltungen betragen je Stunde:

Gesellschaftsspiele aller Art 1,00 Euro
Elektronische Spiele 5,00 Euro
Bälle 2,00 Euro
Tischtennisschläger 1,00 Euro
Billard pro Spiel und Spieler 0,50 Euro
Nutzung Fitnessraum ( Kraftsportanlage) durch Kinder 0,75 Euro
Nutzung Fitnessraum ( Kraftsportanlage) durch Jugendliche 1,00 Euro
Nutzung Fitnessraum ( Kraftsportanlage) durch Erwachsene 1,50 Euro


§ 5

Der Vermieter befindet auf Grund eines schriftlichen Antrages über das Nutzungsrecht, dabei muss verbindlich 8 Wochen vor dem Nutzungstermin die Entscheidung getroffen und schriftlich dem Antragsteller zugestellt werden.
Unabhängig vom Antragsdatum haben Veranstaltungen im gemeindlichen öffentlichen Interesse, solange nicht über das Nutzungsrecht entschieden wurde, Vorrang.

Die Vergabe erfolgt entsprechend den nachfolgenden Kriterien:
1. Vergabe nach Antragsdatum
2. Bei gleichem Antragsdatum und Mietungstermin ist die folgende Rangfolge bei der Vergabe zu beachten
2.1. Veranstaltungen des Jugend- und Vereinshauses
2.2. Vereine des Ortes
2.3. Fraktionen und Parteien
2.4. Private ortsansässige Mieter
2.5. Ortsfremde


§ 6

Diese Satzung tritt am 01.01.2002 in Kraft. Mit gleichem Datum tritt die Satzung vom 02.05.1997 außer Kraft.

Seebad Karlshagen, d. 29-11-2001

Seiffert
Bürgermeisterin


Die Bekantmachung der Satzung erfolgte am 11.12.2001 im amtlichen Mitteilungsblatt „Neues von der Peenemündung“.


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