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Gebührensatzung für gemeindeeigene Räumlichkeiten







Aktuelle Lesefassung

Satzung über die Erhebung von Gebühren für gemeindeeigene vermietbare Räumlichkeiten

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg - Vorpommern
vom 24. Mai 2004 (GVOBl. M-V S. 179) und des § 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 1. Juni 1993 (GVOBl. M-V S. 522), zuletzt geändert am 22.11.2001 (GVOBl. M-V S. 438) hat die Gemeindevertretung Peenemünde auf ihrer Sitzung am 16.12.2004 die folgende Satzung beschlossen:


§ 1

Die Gemeinde Peenemünde ist Eigentümerin des Gebäudes des „Clubs Peenemünde“ e.V., welches sie Einwohnern und Fremden auf schriftlichen Antrag für eine private Nutzung gegen Erhebung nachfolgender Gebühren zur Verfügung stellt.

Der Nutzer ist der „Club Peenemünde“ e.V.

Für die Nutzung der Räumlichkeiten des Clubs bei Privatfeiern je Tag:

- nur Dachboden 35,00 Euro
- gesamte Gebäude 75,00 Euro

Die Nutzungsgebühr bezieht sich auf den gemieteten Tag und den halben Tag danach bis 12.00 Uhr. Der Verein erhält von den Einnahmen pro Vermietung 10,00 Euro.


§ 2

Bei der Tagesvermietung ist eine Kaution in Höhe von 50,00 Euro zu hinterlegen.
Wurde die Endreinigung nicht zufriedenstellend durchgeführt, wird eine Gebühr von 30,00 Euro einbehalten.
Gegen Zahlung einer Gebühr von 35,00 Euro wird die Endreinigung über den Vermieter
geregelt.


§ 3

Nutzung von Räumlichkeiten des „Clubs Peenemünde“ e.V. durch Vereine:

Vereine pro Stunde 5,00 Euro

Bei Küchenbenutzung wird für alle Nutzer ein Aufschlag von 5,00 Euro pro Benutzung erhoben.


§ 4

Der Vermieter befindet auf Grund eines schriftlichen Antrages über das Nutzungsrecht, dabei muss verbindlich 8 Wochen vor dem Nutzungstermin die Entscheidung getroffen und schriftlich dem Antragsteller zugestellt werden. Unabhängig vom Antragsdatum haben Veranstaltungen im gemeindlichen öffentlichen Interesse, solange nicht über das Nutzungsrecht entschieden wurde, Vorrang.

Die Vergabe erfolgt entsprechend den nachfolgenden Kriterien:

1. Vergabe nach Antragsdatum

2. Bei gleichem Antragsdatum und Mietungstermin ist die folgende Rangfolge bei der Vergabe zu beachten

2.1. Veranstaltungen des Clubs Peenemünde

2.2. Vereine des Ortes

2.3. Fraktionen und Parteien

2.4. Private ortsansässige Mieter

2.5. Ortsfremde

§ 5

Diese Satzung tritt am 01.01.2005 in Kraft.
Mit gleichem Datum tritt die Satzung vom 28.01.96 außer Kraft.

Peenemünde, den 16-12-2004

Barthelmes
Bürgermeister


Die Bekanntmachung dieser Satzung erfolgte im Zeitraum vom 22.12.2004 bis 11.01.2005 im Schaukasten der Gemeinde.


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