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Gebührensatzung Benutzung Seebrücke






Aktuelle Lesefassung

Satzung

Gebührensatzung der Gemeinde Ostseebad Zinnowitz
für die Benutzung der Seebrücke des Ostseebades Zinnowitz

Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Januar 1998 (GVOBI. M-V S. 24), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Juli 1998 (GVOBI. M-V S. 634), berichtigt am 16. September 1998 (GVOBI. M-V S. 890) und der §§ 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 01. Juni 1993 (GVOBI. M-V S. 522), wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Ostseebad Zinnowitz vom 21.03.2000 die folgende Gebührensatzung erlassen:


§1
Geltungsbereich

(1) Für die Benutzung der Seebrücke Zinnowitz werden Gebühren nach dieser Satzung erhoben.
(2) Das gebührenpflichtige Seebrückengebiet umfasst die Land- und Wasserflächen (Anlage 1), deren Grenzen gemäß § 1 Abs. 3 Satz 2 der Hafenordnung vom 19. Juli 1991 (GVOBI. M-V S. 247) von der Hafenbehörde zu kennzeichnen und bekannt zu machen sind.


§2
Gegenstand der Benutzungsgebühr

Für das Anlegen von Wasserfahrzeugen an der Seebrücke sind Benutzungsgebühren nach dieser Satzung zu entrichten.


§3
Berechnungsgrundlage

Bei der Berechung der Benutzungsgebühr für Wasserfahrzeuge wird die Länge des Fahrzeuges in Metern zugrunde gelegt.


§4
Gebührenerhebung und Fälligkeit der Gebühren

(1) Die Pflicht zur Entrichtung der Gebühr für Wasserfahrzeuge entsteht mit dem Festmachen des Fahrzeuges. Die Gebühr ist unverzüglich nach dem Festmachen in der Kurverwaltung zu entrichten bzw. gemäß vertraglicher Vereinbarung.
(2) Zahlungspflichtig ist im Falle der Wasserfahrzeuge deren Eigentümer bzw. Benutzer. Mehrere Zahlungspflichtige haften als Gesamtschuldner.
(3) Auf Einladung der Gemeinde anlegende Wasserfahrzeuge sind von der Gebührenzahlung befreit.


§5
Höhe der Benutzungsgebühr

Wasserfahrzeuge entrichten täglich je Anlauf :

bis 8 m Länge 5,11 Euro
über 8 m Länge bis 14m Länge 7,16 Euro
über 14 m Länge bis 20m Länge 9,20 Euro
über 20m Länge 12,78 Euro
Auf Antrag können abweichend von Satz 1 pauschale Benutzungsgebühren erhoben werden.


§6
Inkrafttreten

Die Gebührensatzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft, gleichzeitig tritt die Gebührensatzung vom 17.01.1995 außer Kraft.
Ostseebad Zinnowitz, den 25.05.2000

Dr. W. Krug
Bürgermeister


Diese Satzung ist nach ihrer Bekanntmachung im amtlichen Mitteilungsblatt „Zinnowitzer Gemeindeanzeiger“ am 04.06.2000 in Kraft getreten.

Anlage zur Gebührensatzung der Gemeinde Ostseebad Zinnowitz für die Benutzung der Seebrücke
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