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Gebührensatzung Anleger
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Aktuelle Lesefassung
Gebührensatzung
für die Benutzung des Anlegesteges Am Achterwasser
der Gemeinde Ostseebad Zinnowitz
der Gemeinde Ostseebad Zinnowitz
Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Januar 1998 (GVOBl. M-V S. 24), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. August 2000 (GVOBl. M-V S. 360) und der §§ 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 01. Juni 1993 (GVOBl. M-V S. 522), wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung des Ostseebades Zinnowitz vom 20.03.2001 die folgende Gebührensatzung erlassen:
§ 1
Geltungsbereich
Geltungsbereich
(1) Für die Benutzung des Anlegesteges Am Achterwasser Zinnowitz werden Gebühren nach dieser Satzung erhoben.
(2) Das gebührenpflichtige Gebiet umfasst die Land- und Wasserflächen (Anlage 1), deren Grenzen gemäß § 1 Abs. 3 Satz 2 der Hafenverordnung vom 19. Juli 1991 (GVOBl. M-V S. 247) von der Hafenbehörde zu kennzeichnen und bekannt zu machen sind.
§ 2
Gegenstand der Benutzungsgebühr
Für das Anlegen von Wasserfahrzeugen am Anlegesteg des Achterwassers sind Benutzungsgebühren nach dieser Satzung zu entrichten.
§ 3
Berechnungsgrundlage
Berechnungsgrundlage
Bei der Berechung der Benutzungsgebühr für Wasserfahrzeuge wird die Länge des Fahrzeuges in Metern zugrunde gelegt.
§ 4
Gebührenerhebung und Fälligkeit der Gebühren
(1) Die Pflicht zur Entrichtung der Gebühr für Wasserfahrzeuge entsteht mit dem Festmachen des Fahrzeuges. Die Gebühr ist unverzüglich nach dem Festmachen im Sachgebiet für Ordnung und Sicherheit zu entrichten.
(2) Zahlungspflichtig ist deren Eigentümer bzw. Benutzer. Mehrer Zahlungspflichtige haften als Gesamtschuldner.
(3) Auf Einladung der Gemeinde anlegende Wasserfahrzeuge sind von der Gebührenzahlung befreit.
§ 5
Höhe der Benutzungsgebühr
Höhe der Benutzungsgebühr
Wasserfahrzeuge entrichten pro Tag/ je Anlauf
bis 8 m Länge 4,00 €
über 8 m bis 14 m Länge 6,00 €
über 14 m bis 20 m Länger 8,00 €
über 20 m Länge 11,00 €
Liegeplatz pro Monat 440,00 €
(Der vorhandene eine Liegeplatz wird auf schriftlichen Antrag vergeben.)
§ 6
Inkrafttreten
Inkrafttreten
Die Gebührensatzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
Ostseebad Zinnowitz, den 06.11.2002
Dr. W. Krug
Bürgermeister
Diese Satzung ist nach ihrer Bekanntmachung im amtlichen Mitteilungsblatt „Zinnowitzer Gemeindeanzeiger“ am 12.01.2003 in Kraft getreten.

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