GEMEINDEN
 
 Peenemünde  
   Ortsplan  
   Gemeindevertretung  
   Ausschüsse  
   Geschäftsordnung  
   Satzungen  
   Verordnungen  
   Vereine  
   Flächennutzungsplan  
   Bebauungspläne  
   Links  
 Karlshagen  
 Trassenheide  
 Zinnowitz  
 Mölschow  
 
AMT KONTAKTDATEN
 

Amt Usedom-Nord


Möwenstraße 1
17454 Ostseebad Zinnowitz
Tel.: (038377) 730
Fax: (038377) 73 - 199
info@amtusedomnord.de

Wir sind für Sie da!
 
 
STRAND ZINNOWITZ
 
weiter >>
 
 
Peenemünde Ostseebad Karlshagen
Peenemünde Karlshagen
Ostseebad Trassenheide Ostseebad Zinnowitz
Trassenheide Zinnowitz
Mölschow
Mölschow

FriedhofgebührenSatzung Pmd






Aktuelle Lesefassung

Satzung der Gemeinde Peenemünde über die Erhebung von Friedhofsgebühren

Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern i.d.F. der Bekanntmachung vom 13. Januar 1998 (GVOBI. M-V, S.29) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 09. August 2000 (GVOBI. M-V, S. 360) in Verbindung mit den §§ 1, 2, 6, 7 und 17 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 01. Juni 1993 (GVOBI. M-V, S.522) berichtigt am 04. November 1993 (GVOBI. M-V, S.916) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 20.03.2003 folgende Satzung erlassen:


§ 1
Art der Gebühren

Für die Benutzung des Friedhofs in der Gemeinde Peenemünde sowie für die Überlassung und Vergabe von Grabstellen und für die damit im Zusammenhang stehenden Leistungen werden Gebühren im Sinne des KAG und der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern erhoben.


§ 2
Gebührenschuldner

(1) Zur Gebührenzahlung sind der Antragsteller und derjenige verpflichtet,
in dessen Interesse oder Auftrag der Friedhof benutzt wird.

(2) Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner.


§ 3
Entstehung der Gebührenpflicht, Fälligkeit

(1) Die Gebührenpflicht entsteht mit Antragstellung und Bestätigung durch die Friedhofsverwaltung. In den Fällen, in denen kein Antrag vorliegt, Leistungen aber erbracht werden müssen, entsteht die Gebührenpflicht mit der Erbringung der Leistung.

(2) Alle Gebühren werden innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. Ist im Gebührenbescheid ein anderer Zeitpunkt für die Fälligkeit angegeben, gilt dieser.
Rückständige Gebühren können im Verwaltungsvollstreckungsverfahren beigetrieben werden.


§ 4
Stundung, Niederschlagung, Erlass

Eine festgesetzte Gebühr kann im Einzelfall auf Antrag nach den jeweils geltenden Bestimmungen gestundet, niedergeschlagen oder erlassen werden.


§ 5
Höhe der Gebühren

Es werden folgende Gebühren erhoben:

1. Vergabe von Grabstellen mit Erwerb des Nutzungsrechtes
1.1. URG (Urnenreihengrab) 237,75 €
1.2. UWG (1) (Urnenwahlgrab bis zu zwei Urnen) 317,00 €
1.3. UWG (2) (Urnenwahlgrab bis zu vier Urnen ) 634,00 €
1.4. ERG (Erdreihengrab) 317,40 €
1.5. EWG (1) (Erdwahlgrab für einen Sarg) 396,25 €
1.6. EWG (2) (Erdwahlgrab für zwei Särge) 792,50 €
Für jedes weitere Jahr der Nutzung der Grabstelle, z.B. bei Nachbelegung, erhöht sich die Gebühr in Erdwahlgrabstätten um 15,85 € pro Jahr.
2. Friedhofsunterhaltungsgebühr
2.1. URG (Urnenreihengrab) 462,45 €
2.2. UWG (Urnenwahlgrab) 616,60 €
2.3. ERG (Erdreihengrab) 616,60 €
2.4. EWG (Erdwahlgrab) 770,75 €

Für jedes Jahr weitere Nutzung der Grabstelle z.B. bei Nachbelegung erhöht sich die Friedhofsunterhaltungsgebühr um 30,83 € pro Jahr.


§ 6
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Die bisher gültige Friedhofsgebührensatzung vom 16.12.2002 tritt gleichzeitig außer Kraft.

Peenemünde, den 20.03.2003

Koch
Bürgermeister


Diese Satzung ist nach ihrer Veröffentlichung im Schaukasten der Gemeinde am 11.04.2003 in Kraft getreten.


.......................................................................................................
SEPTEMBER
M D M D F S S
12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
27282930
 
 



 
 
LINKS
 
Geodatenportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern
.....................................
Dienstleistungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern
.....................................
Zweckverband Elektronische Verwaltung
.....................................
Zweckverband Wasserversorgung & Abwasserbeseitigung Insel Usedom
.....................................
Blutspendetermine in Zinnowitz und Karlshagen
 
 
WETTERPROGNOSE
 
Peenemünde Ostseebad Karlshagen Ostseebad Trassenheide Mölschow Ostseebad Zinnowitz Ratsinfo