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Entgeltordnung HTI
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Aktuelle Lesefassung
Auf der Grundlage der Benutzungsordnung des HTI für Räume innerhalb des HTI in der derzeit gültigen Fassung wird nach Maßgabe dieser Entgeltordnung ein privatrechtliches Entgelt (Miete) erhoben.
(1) Die Höhe der Entgelte ergibt sich aus der nachfolgenden Mietpreistabelle (Nettopreise) zzgl. der geltenden MwSt.
Mietpreistabelle (in EUR, Nettopreise)
(2) Folgende Entgelte ergeben sich zusätzlich durch die Benutzung von Räumen des HTI:
Stundenentgelt für Arbeiter: 12,00 €/ h
Stundenentgelt für Angestellte: 15,00 €/ h
(3) Schuldner der Benutzungsentgelte ist der Antragsteller.
(1) Das HTI kann auf Antrag die Benutzungsentgelte ganz oder teilweise erlassen, wenn dies im Einzelfall nach dem Charakter der Veranstaltung oder dies im öffentlichen Interesse geboten ist.
Das Benutzungsentgelt ist bei der Aushändigung des Nutzungsvertrages, spätestens 10 Tage vor Nutzung oder zu dem im Nutzungsvertrag angegebenen Zahlungstermin zu zahlen.
Die Entgeltordnung des HTI für die Benutzung von Räumen innerhalb des HTI tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
Peenemünde, 09.02.2007
Mühldorfer-Vogt
Leiter HTI
Die Bekanntmachung dieser Verordnung erfolgte in der Zeit vom 01.03.2007 bis 03.04.2007 im Schaukasten der Gemeinde.
Entgeltordnung
des Historisch-Technischen Informationszentrums Peenemünde (nachstehend
HTI) für die Benutzung von Räumen innerhalb des HTI
§ 1 Geltungsbereich
Auf der Grundlage der Benutzungsordnung des HTI für Räume innerhalb des HTI in der derzeit gültigen Fassung wird nach Maßgabe dieser Entgeltordnung ein privatrechtliches Entgelt (Miete) erhoben.
§ 2 Höhe der Benutzungsentgelte
(1) Die Höhe der Entgelte ergibt sich aus der nachfolgenden Mietpreistabelle (Nettopreise) zzgl. der geltenden MwSt.
Mietpreistabelle (in EUR, Nettopreise)
| Raum | Benutzergruppen gem. § 2 der Benutzungsordnung |
- ermäßigte Gebühren -
| I | II | III | IV | V | VI | |
| 1. Turbinensaal | ||||||
| a.) Nutzungsgebühr bis zu drei Stunden | - | 150 | 200 | 300 | 500 | 500 |
| b.) jede weitere angefangene Stunde | - | 30 | 30 | 50 | 50 | 50 |
| 2. Kultursaal | ||||||
| a.) Nutzungsgebühr bis zu drei Stunden | - | 100 | 120 | 140 | 150 | 150 |
| b.) jede weitere angefangene Stunde | - | 10 | 10 | 10 | 15 | 15 |
| 3. Kesselhaus | ||||||
| a.) Nutzungsgebühr bis zu drei Stunden | - | 100 | 120 | 140 | 150 | 150 |
| b.) jede weitere angefangene Stunde | - | 10 | 10 | 10 | 15 | 15 |
| 4. Alte Schweißerei | ||||||
| a.) Nutzungsgebühr bis zu drei Stunden | - | 100 | 120 | 140 | 150 | 150 |
| b.) jede weitere angefangene Stunde | - | 10 | 10 | 10 | 15 | 15 |
| 5. Lagerräume | ||||||
| a.) Nutzungsgebühr pro Tag und qm | - | 0,20 | 0,20 | 0,20 | 0,50 | 0,50 |
| b.) Nutzungsgebühr pro Monat und qm | - | 6 | 6 | 3 | 15 | 15 |
| 6. Freiflächen | ||||||
| a.) Nutzungsgebühr bis zu drei Stunden | - | 150 | 200 | 300 | 500 | 500 |
| b.) jede weitere angefangene Stunde | - | 30 | 30 | 50 | 50 | 50 |
| 7. Miete Inventar | ||||||
| a.) Nutzungsgebühr Stühle und Tische pro Stück/ Woche | - | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 |
| b.) Nutzungsgebühr Bühnenteile pro Stück/ Woche | - | 10 | 10 | 10 | 10 | 10 |
| c.) Nutzungsgebühr Vorführtechnik pro Stück/ Woche | - | 15 | 15 | 15 | 15 | 15 |
| d.) Nutzungsgebühr Sondertechnik (Beamer) - pro Stück/ Woche | - | 100 | 100 | 100 | 100 | 100 |
(2) Folgende Entgelte ergeben sich zusätzlich durch die Benutzung von Räumen des HTI:
Stundenentgelt für Arbeiter: 12,00 €/ h
Stundenentgelt für Angestellte: 15,00 €/ h
(3) Schuldner der Benutzungsentgelte ist der Antragsteller.
§ 3 Billigkeitsmaßnahmen
(1) Das HTI kann auf Antrag die Benutzungsentgelte ganz oder teilweise erlassen, wenn dies im Einzelfall nach dem Charakter der Veranstaltung oder dies im öffentlichen Interesse geboten ist.
§ 4 Zahlung
Das Benutzungsentgelt ist bei der Aushändigung des Nutzungsvertrages, spätestens 10 Tage vor Nutzung oder zu dem im Nutzungsvertrag angegebenen Zahlungstermin zu zahlen.
§ 5 Inkrafttreten
Die Entgeltordnung des HTI für die Benutzung von Räumen innerhalb des HTI tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
Peenemünde, 09.02.2007
Mühldorfer-Vogt
Leiter HTI
Die Bekanntmachung dieser Verordnung erfolgte in der Zeit vom 01.03.2007 bis 03.04.2007 im Schaukasten der Gemeinde.

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